Rechtsprechung
VK Westfalen, 26.01.2015 - VK 24/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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Widersprüchliche Erklärungen = fehlende Erklärungen!
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Besprechungen u.ä. (2)
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Urkalkulation kann nicht zur Aufklärung von Widersprüchen herangezogen werden (VPR 2015, 174)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Urkalkulation kann nicht zur Aufklärung von Widersprüchen herangezogen werden! (IBR 2015, 378)
Papierfundstellen
- ZfBR 2015, 518
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (20)
- BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02
Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung
Auszug aus VK Westfalen, 26.01.2015 - VK 24/14
Die insoweit möglicherweise fehlerhafte Wortwahl im Vergabevermerk führt jedenfalls auch als Dokumentationsfehler nicht zu einem Schaden der Antragstellerin, da das Angebot zwingend aus anderen Gründen auszuschließen ist (vgl insoweit sinngemäß auch BGH vom 18.2.2003 - X ZB 43/02). - OLG Frankfurt, 10.02.2009 - 11 Verg 16/08
Vergabenachprüfungsverfahren: Korrektur einer vergaberechtswidrigen Wertung in …
Auszug aus VK Westfalen, 26.01.2015 - VK 24/14
(OLG Frankfurt v.10.2.2009 11 Verg 16/08). - OLG Brandenburg, 12.02.2002 - Verg W 9/01
Kosten des Beigeladenen im Beschwerdeverfahren
Auszug aus VK Westfalen, 26.01.2015 - VK 24/14
Eine entsprechende Anwendung der Kostenregelung der ZPO mit der Folge, dass dem im Vergabenachprüfungsverfahren unterlegenen Teil generell auch die außergerichtlichen Auslagen der nicht selbst als Antragsteller oder Beschwerdeführer beteiligten Beigeladenen auferlegt werden müssten, verbietet sich bereits deshalb, weil sie im Einzelfall das wegen der hohen Verfahrenswerte im Nachprüfungsverfahren ohnehin bereits erhebliche Kostenrisiko des Antragstellers so stark erhöhen kann, dass sich die Ingangsetzung des Nachprüfungsverfahren aus wirtschaftlichen Gründen verbietet; dies etwa dann, wenn der Nachprüfungsantrag in einer frühen Phase des Vergabeverfahrens gestellt wird, in der noch mehrere oder gar alle Bieter beigeladen werden könnten (OLG Brandenburg, B. v. 12.2.2002 - Az.: Verg W 9/01).
- BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04
Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag; …
Auszug aus VK Westfalen, 26.01.2015 - VK 24/14
Die Feststellung dieser Voraussetzung ist dann Sache der Begründetheitsprüfung (BGH vom 18.5.2004, Az. X ZB 7/04). - BGH, 07.12.2006 - VII ZR 166/05
Berücksichtigung nachträglichen Verhaltens der Parteien bei Auslegung eines …
Auszug aus VK Westfalen, 26.01.2015 - VK 24/14
Nicht bei der Frage, wie der Erklärungsempfänger (hier der öffentliche Auftraggeber) die Willenserklärung (das Angebot) nach den Umständen zu verstehen hatte, aber bei der Feststellung, wie er sie tatsächlich verstanden hat, dürfen und müssen auch spätere Vorgänge, insbesondere das nachträgliche Verhalten oder Erklärungen des Bieters insoweit berücksichtigt werden, als sie Rückschlüsse auf seinen tatsächlichen Willen und das tatsächliche Verständnis des Erklärungsempfängers zulassen können (…vgl. u.a. BGH, Urt. v. 24.6.1988 - V ZR 49/87, NJW 1988, 2878, 2879;… Urt. v. 16.10.1997 - IX ZR 164/96, NJW-RR 1998, 259;… Urt. v. 16.9.1998 - V ZR 77/87, NJW-RR 1989, 198, 199;… Urt. v. 26.11.1997 - XII ZR 308/95, NJW-RR 1998, 801, 803; Urt. v. 7.12.2006 - VII ZR 166/05, BauR 2007, 574 Rn. 18 - jeweils m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.11.2000 - Verg 21/00, VergabeR 2001, 38, 39; Beschl. v. 12.3.2007 - VII-Verg 53/06)" (Zitat Ende OLG )). - BGH, 26.10.1983 - IVa ZR 80/82
Willenserklärung - Vorrang des wirklichen Willens - Interpretation - Verständnis
Auszug aus VK Westfalen, 26.01.2015 - VK 24/14
Nach OLG Düsseldorf (Entscheidung vom 14.10.2009, Verg 9/09 und BGH vom 26.10.1983 - IVa ZR 80/82, NJW 1984, 721 m.w.N). - OLG Düsseldorf, 05.05.2004 - Verg 10/04
Bindung des Bieters an die Benennung eines Nachunternehmers
Auszug aus VK Westfalen, 26.01.2015 - VK 24/14
Nach Auffassung des OLG Düsseldorf, 05.05.2004 - Verg 10/04 gilt:. - BGH, 24.06.1988 - V ZR 49/87
Berücksichtigung nach Zugang einer Willenserklärung eingetretener Umstände
Auszug aus VK Westfalen, 26.01.2015 - VK 24/14
Nicht bei der Frage, wie der Erklärungsempfänger (hier der öffentliche Auftraggeber) die Willenserklärung (das Angebot) nach den Umständen zu verstehen hatte, aber bei der Feststellung, wie er sie tatsächlich verstanden hat, dürfen und müssen auch spätere Vorgänge, insbesondere das nachträgliche Verhalten oder Erklärungen des Bieters insoweit berücksichtigt werden, als sie Rückschlüsse auf seinen tatsächlichen Willen und das tatsächliche Verständnis des Erklärungsempfängers zulassen können (vgl. u.a. BGH, Urt. v. 24.6.1988 - V ZR 49/87, NJW 1988, 2878, 2879;… Urt. v. 16.10.1997 - IX ZR 164/96, NJW-RR 1998, 259;… Urt. v. 16.9.1998 - V ZR 77/87, NJW-RR 1989, 198, 199;… Urt. v. 26.11.1997 - XII ZR 308/95, NJW-RR 1998, 801, 803;… Urt. v. 7.12.2006 - VII ZR 166/05, BauR 2007, 574 Rn. 18 - jeweils m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.11.2000 - Verg 21/00, VergabeR 2001, 38, 39; Beschl. v. 12.3.2007 - VII-Verg 53/06)" (Zitat Ende OLG )). - BGH, 16.10.1997 - IX ZR 164/96
Auslegung eines Bürgschaftsvertrages
Auszug aus VK Westfalen, 26.01.2015 - VK 24/14
Nicht bei der Frage, wie der Erklärungsempfänger (hier der öffentliche Auftraggeber) die Willenserklärung (das Angebot) nach den Umständen zu verstehen hatte, aber bei der Feststellung, wie er sie tatsächlich verstanden hat, dürfen und müssen auch spätere Vorgänge, insbesondere das nachträgliche Verhalten oder Erklärungen des Bieters insoweit berücksichtigt werden, als sie Rückschlüsse auf seinen tatsächlichen Willen und das tatsächliche Verständnis des Erklärungsempfängers zulassen können (…vgl. u.a. BGH, Urt. v. 24.6.1988 - V ZR 49/87, NJW 1988, 2878, 2879; Urt. v. 16.10.1997 - IX ZR 164/96, NJW-RR 1998, 259;… Urt. v. 16.9.1998 - V ZR 77/87, NJW-RR 1989, 198, 199;… Urt. v. 26.11.1997 - XII ZR 308/95, NJW-RR 1998, 801, 803;… Urt. v. 7.12.2006 - VII ZR 166/05, BauR 2007, 574 Rn. 18 - jeweils m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.11.2000 - Verg 21/00, VergabeR 2001, 38, 39; Beschl. v. 12.3.2007 - VII-Verg 53/06)" (Zitat Ende OLG )). - OLG Düsseldorf, 08.09.2004 - Verg 38/04
Mittelstandsförderung bei der Vergabe
Auszug aus VK Westfalen, 26.01.2015 - VK 24/14
Als rechtlich unselbständige, nur organisatorisch ausgegliederte Verwaltungseinheit ist der Landesbetrieb xxx (anders als vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit, vgl. § 5 Ausführungsgesetz VwGO NRW und anders als der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW in Vergabenachprüfungsverfahren, vgl. § 1 Bau- und Liegenschaftsbetriebsgesetz - BLBG: teilrechtsfähiges Sondervermögen mit eigener Wirtschafts- und Rechnungsführung; vgl. dazu auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 8.9.2004 - VII-Verg 38/04, VergabeR 2005, 107) in Vergabenachprüfungsverfahren nicht beteiligungsfähig, sondern steht als Teil der Landesverwaltung weiterhin in der Rechtsträgerschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, das als Antragsgegner am Vergabenachprüfungsverfahren beteiligt ist. - BGH, 26.11.1997 - XII ZR 308/95
Auslegung einer mietvertraglichen Klausel über den Mietbeginn
- OLG Düsseldorf, 29.11.2000 - Verg 21/00
Ausschluß von nicht der Leistungsbeschreibung entsprechenden Angeboten
- OLG Dresden, 21.02.2012 - Verg 1/12
Ausschließung eines inhaltlich unvollständigen Angebots; Abgrenzug nzur Ergänzug …
- OLG Düsseldorf, 14.10.2009 - Verg 9/09
Ausschluss eines Angebots von der Wertung wegen Änderungen an den …
- OLG Frankfurt, 26.05.2009 - 11 Verg 2/09
Vergabeverfahren: Unklarheit bzw. Unbrauchbarkeit der im Leistungsverzeichnis …
- OLG Düsseldorf, 12.03.2007 - Verg 53/06
Vergabeverfahren - zur Berücksichtigung nachträglich abgegebener Erläuterungen …
- OLG Düsseldorf, 14.09.2009 - Verg 20/09
Kostenfreiheit des Auftraggebers im Rahmen eines Straßenbauvorhabens
- OLG Frankfurt, 06.06.2013 - 11 Verg 8/13
Vergaberecht: Gestattung vorzeitigen Zuschlags und Nachforderung von Unterlagen
- BGH, 16.09.1988 - V ZR 77/87
Wirksamkeit einer Auflassungsvormerkung - Anspruch auf Zustimmung zur Löschung - …
- OLG Düsseldorf, 12.11.2012 - Verg 38/12
Ausschließung eines Angebots wegen Angabe von Bruttopreisen
- VK Westfalen, 22.05.2015 - VK 2-14/15
Auftrag über Bauarbeiten an der "BAB 30 NU Bad Oeynhausen 4. BA
Insoweit seien die Sachverhalte der Entscheidung VK 24/14 der VK Westfalen und der vorliegende auch nicht mehr vergleichbar.Das Gleiche gilt, wenn die von einem Bieter vorgelegten Angaben oder Unterlagen unklar oder widersprüchlich sind, da ihnen der Auftraggeber auch in diesem Fall nicht die für die Beurteilung des Angebots benötigten Informationen entnehmen kann (VK Westfalen, VK 24/14, Beschluss vom 26.01.2015; OLG Frankfurt/M, Beschluss vom 26.5.2009, 11 Verg 2/09; OLG Düsseldorf, 30.7.2003, VergabeR 2003, 687).
- VK Hessen, 13.01.2016 - 69d-VK-45/15
Änderungen nach Ablauf der Angebotsfrist sind unzulässig!
Eine Änderung ist auch dann gegeben, wenn der Bieter sein Angebot dahin ändert, dass die in Rede stehenden Arbeiten nicht mehr durch einen Nachunternehmer, sondern im eigenen Betrieb ausgeführt werden sollen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16. November 2011 - Az.: Verg 60/11 - VK Westfalen, Beschl. v. 26. Januar 2015 - Az.: VK 24/14 - Weyand, a.a.O., § 16 VOB/A Rn. 151).